Mit Brief und Siegel: Die Flagge der Republik Österreich ist ab sofort zu führen

Flagge

Seit gestern haben wir den Seebrief. Ha! Der österreichische Behördendschungel ist durchdrungen. Wer sich jetzt fragt, was ein Seebrief ist und wieso der so wichtig ist, dem sage ich nur: Bürokratie.

Wir leben schließlich in Österreich und haben unser Beamtentum liebgewonnen, das haben wir seit der Kaiserzeit kultiviert und nicht umsonst haben wir zwar keinen kaiserlichen Hof mehr, Adelstitel sind verboten, aber wir haben Hofräte, wir haben sogar „Wirkliche Hofräte“, kein Scherz, das ist ein ganz wichtiger österreichischer Titel – also für so manchen Titelträger ist er wichtig. Außerdem haben wir Kommerzialräte, Kammerräte, Schulräte und Oberschulräte, Studienräte und Ober… Sorry, ich schweife ab. Also kurz zusammengefasst: Bürokratie ist ein essentieller Teil des österreichischen Alltags. Ohne Frage, denn hätten wir sie nicht, wären folgende uralpenländische Redewendungen sinnentleert, und das würde uns wiederum zutiefst irritieren. Etwa: „Do kunnt jo jeda kumman.“ (Übers.: Da könnte ja jeder kommen.) Oder „Des homma imma scho so g’mocht“ (Das haben wir immer schon so gemacht.) Oder auch sehr beliebt: „Des warat jo no schena.“ (Das wäre ja noch schöner.)

Wir haben jetzt jedenfalls den Seebrief und der schaut so aus:

Seebrief

Da steht auch drinnen, dass wir die österreichische Flagge setzen müssen! Tun wir eh freiwillig, denn wir sind ja auch neugierig und schauen in den Häfen, aus welchen Ländern die Jachten kommen. Je seltener eine Flagge, umso interessanter die Schiffseigner. Obwohl ja unser Kennzeichen ein bissl irreführend ist, denn wir haben zwar eine niederösterreichische Nummer (Kennzeichen N), immerhin haben wir diese von unserer Landeshauptfrau eigenhändig erhalten (ich bin mir sicher, sie schaut sich jedes einzelne offizielle Dokument persönlich an), aber unser Heimathafen ist Wien. Wir sind aber erstens Niederösterreicher und zweitens leben wir an einem schiffbaren Gewässer, im Dreiländereck Tschechien/Slowakei/Österreich, dort wo Österreichs einzige Tieflandflüsse Thaya und March sich vereinen. Aber Heimathafen Rabensburg ist in Österreich nicht erlaubt. Alle Österreicher, egal aus welcher Ecke des Landes sie kommen, müssen ihr Schiff mit „Heimathafen Wien“ registrieren lassen. Warum? Das erklärte mir die freundliche Landesbeamtin mit folgenden eloquenten und schlüssigen Worten: „Des woar scho imma so.“ (Übers.: Das war schon immer so.)

Übrigens: Bevor wir den Seebrief – also die amtliche Registrierung für Maha Nanda – erhielten, mussten wir einen Messbrief erstellen lassen. Für den Messbrief mussten wir zehn Dokumente von Motornummer über Staatsbürgerschaftsnachweis vorweisen (immerhin, weder das Zeugnis der vierten Klasse Volksschule noch die Leistungsbeurteilung der Musikschule Hohenau für das Fach Klavier waren notwendig), dann mussten wir eine kleine Gebühr entrichten und durften den Seebrief beantragen. Für den waren die gleichen Dokumente notwendig, jedoch: Zusätzlich musste das Original des Messbriefes vorgelegt werden. Dann nur noch eine kleine Gebühr entrichten….

Nicht der Job des Königs

Ach das Leben könnte so einfach sein. Warum sind die Menschen in vielen anderen Ländern so unkompliziert? Überall dort, wo die Beamtenschaft nicht so aufgebläht ist? Die Niederländer haben ja auch einen König und somit sogar wirklich einen königlichen Hof. Aber eine Jacht behördlich registrieren? Online-Formular ausfüllen und in drei Tagen ist alles erledigt. Soweit ich weiß, unterschreibt der König das Dokument nicht, wahrscheinlich geht’s deswegen so viel schneller…

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Mit den Segelscheinen ist das auch so eine Sache. In den Niederlanden brauchst du bis zu einer Bootslänge von 15 Meter gar keine offizielle Befähigung, in Österreich darfst du ohne Schein nicht mal mit einer Jolle am Neusiedler See segeln. Aber die Niederlanden haben eben auch eine unglaubliche Bootsdichte im Verhältnis zur Einwohnerzahl. Soll heißen, jeder und jede zweite ist dort von Kindesbeinen an mit einem schwimmenden Gefährt am Wasser unterwegs. Learning by doing. Das geht halt in Rabensburg trotz Thaya nicht. Die hat nämlich im Durchschnitt nur den Wasserstand von einem Meter – also unsere Maha Nanda würde in der Flusssohle stecken bleiben, abgesehen davon, dass Segeln in den March-Thaya-Auen ziemlich absurd wäre. Kanufahren, ja. Schlauchboot? Auch okay. Alles andere ist schon mit einer längeren Anreise verbunden. Der nächste Hafen liegt in Triest, 562 Kilometer entfernt. Sehnsuchtsort Triest.

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4 Kommentare

  1. Das mit dem Heimathafen Wien bzw. Registerhafen Wien ist relativ einfach erklärt: Nachdem mit dem Untergang der österreichisch-ungarischen Monarchie im Jahr 1918 und daran anschließend die neu ausgerufene (erste) Republik – in diesen Tagen ja nebstbei vor genau 100 Jahren – nicht nur zu einem Kleinstaat geworden ist, sondern Österreich überdies keine Seehäfen mehr hatte, musste für die Seeschiffahrt (wie damals, sic!) eine Regelung getroffen werden. Und die wurde bezüglich des Heimat- und Registerhafens der Seeschiffe (Handelsmarine und Privatschifferei) nachvollziehbar mit der Bundeshauptstadt Wien festgelegt. Da es sich bei eurer Maha Nanda um ein Seeschiff handelt, ist gemäß § 2 Z. 9 Seeschifffahrtsgesetz SeeSchFG) auch der Heimathafen eures Schiffes „Wien“. Traurig, wenn Das erklärte mir „die freundliche Landesbeamtin“ das das nur „mit folgenden eloquenten und schlüssigen Worten: „Des woar scho imma so.““ zu erklären wusste.

    Übrigens ist die im Seebrief angeführte Flagge der Republik Österreich zur See (Seeflagge) ist übrigens in § 3 SeeSchFG geregelt, wonach nach Abs. 1 „Die Flagge der Republik Österreich zur See (Seeflagge) in der Form gemäß Abs. 2 […] nur von österreichischen Seeschiffen geführt werden [darf]; sie dürfen die Seeflagge eines anderen Staates nicht führen.“ Im Gegensatz zur ebenfalls nur mit den rot-weiß-roten Streifen ausgeführten Nationalflagge (also die einfache ohne dem Bundeswappen vulgo Bundesadler), ist das nach Abs. 2 deren Größenverhältnis geregelt: „Die Seeflagge besteht aus drei gleichbreiten, waagrechten Streifen, von denen der mittlere weiß, der obere und der untere rot ist. Das Verhältnis der Höhe der Flagge zu ihrer Länge ist zwei zu drei. Andere Hinweise auf die österreichische Nationalität eines Seeschiffes (zB durch rot-weiß-rote Wimpel, Stander) sind unzulässig.“

    Und gut übrigens, dass eure Maha Nanda „ein Fahrzeug mit einer Länge bis zu 24 m und einer Bruttoraumzahl von weniger als 300“ ist. Denn größere Jachten und solche Schiffe, die nicht „für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt“ sind (sprich damit auch Schiffe der Handelsmarine) können seit einigen Jahren nicht mehr unter österreichischer Flagge fahren bzw. segeln … (siehe § 1 iVm § 2 Z. 5 SeeSchFG).

    Als Nachsatz noch: Entsprechend § 4 Abs. 3 SeeSchFG ist „Der Name des Registerhafens “Wien” ist am Heck, gegebenenfalls unter dem Namen des österreichischen Seeschiffes, anzubringen.“ Demzufolge ist, wie auf euren Bildern des Hecks der Maha Nanda zu sehen und wenngleich auch aus Sicht der internationalen Verständlichkeit, die Angabe von „Vienna“ nicht rechtskonform und damit eigentlich nicht zulässig. Denkbarer Lösungsanstaz: Anstelle von „Vienna“ an selber Stelle und in selber Schriftgröße „Wien“ zu setzen und darunter, in kleinerer Schriftgröße und mit oder ohne Klammern, „Vienna“.

    Link zum SeeSchFG zum Weiterlesen: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011537

    Mit freundlichem Gruß
    Claudia RM

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    1. Ohje, zu wenig genau Korrektur gelesen, da haben sich leider einige Satzfehler eingeschlichen. 😦 Tut leid. Hoffe, dass die betreffenden Stellen dennoch verständlich sind.

      Claudia RM

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